Pragelpass – Strasse
Folgende Verkehrseinschränkungen gelten für die Pragelpass-Strasse:
- Fahrverbot für Gesellschaftswagen über 3.5 t Gesamtgewicht und für Kleinbusse über 14 Sitzplätze.
- Fahrverbot für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
- Fahrverbot für Anhänger, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
- Fahrverbot für Militärfahrzeuge über 12 t Gesamtgewicht.
- Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5.5 km nach der Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, ca. 2 km